Wingenroth & Graeve
 
Rechtsanwälte


Unsere Schwerpunkte

 Arbeitsrecht

    Im Arbeitsrecht bieten wir neben der Vertretung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen auch die Überprüfung von Zeugnissen sowie die Mitwirkung bei Aufhebungsverträgen an.

     


     

Familienrecht

    Im Familienrecht begleiten wir Sie durch die schwierige Phase der Trennung, beraten Sie zu Fragen des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts und stehen Ihnen bei der Scheidung zur Seite.

     




     

Sozialrecht

    Neben der Vertretung im SGB II ("Hartz IV") bieten wir Ihnen auch Unterstützung im Schwerbehindertenrecht, bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft.

     




     

Schadensrecht

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, aber auch in anderen Schadensfällen gegenüber dem Gegner oder dessen Versicherung.

Die Kosten

Ab dem 01.07.2004 werden die Anwaltsgebühren nicht mehr nach der BRAGO, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet (für Mandate nach diesem Zeitpunkt).

Für ein erstes Beratungsgespräch von Verbrauchern fällt maximal eine Gebühr von 190,- Euro an. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 %.

Geht die Beauftragung über eine reine Erstberatung hinaus, ist zu unterscheiden zwischen außergerichtlicher Vertretung und gerichtlicher Vertretung:

 

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz Rahmengebühren vor. So beträgt der Gebührenrahmen in vielen sozialrechtlichen Fallgestaltungen für die außergerichtliche Tätigkeit 50,-€ bis 640,- € (im Durchschnitt 300,- €).

Für das Gerichtsverfahren entsteht eine Verfahrensgebühr von 50,- € bis 550,- € (Mittelgebühr 300,- €) und oft auch noch eine Terminsgebühr in Höhe von 50,- € bis 510, € (Mittelgebühr 280,- €). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch noch eine Einigungsgebühr anfallen.

In den meisten anderen Fällen (z. B. Arbeitsrecht, Zivilrecht) richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

Wenn der Gegenstandswert maßgebend ist, können Sie als Faustregel davon ausgehen, dass bei durchschnittlichen Fällen für die außergerichtliche Vertretung 1,3 Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen.

Für die gerichtliche Vertretung ist mit ca. 2,5 Gebüren zu rechnen. Hinzu kommen die Telekommunikationspauschale (für Faxe, Briefe, Telefonate) von 20,- EURO sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 %.

 

Eine Rechtsschutzversicherung ist natürlich sehr hilfreich, wenn Sie einen Rechtsstreit führen wollen oder müssen. Es muss dann zunächst abgeklärt werden, ob der Rechtsstreit durch die Versicherung abgedeckt ist. Ist dies der Fall, kann direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Lediglich dann, wenn Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Versicherung vereinbart haben, müssen Sie diesen Teil der Kosten noch selbst tragen (meist 100-150,- Euro).

 

Wenn Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Lage selbst keinen Anwalt leisten können, gibt es für Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe (solange der Rechtsstreit noch nicht vor Gericht kommt) oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Formulare für Beratungshilfe können Sie hier auf Ihren Computer laden. Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier.

 

Wenn Sie glauben, dass bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, können Sie den Antrag selbst vorab bei dem für Sie zuständigen Gericht einreichen. Sie können uns den Antrag aber auch mit den notwendigen Unterlagen zusenden. Sofern wir das Mandat übernehmen können, reichen wir den Antrag für Sie ein.

Wird die staatliche Hilfe bewilligt, können vom Staat die Kosten Ihres Anwaltes ganz oder zum Teil übernommen werden.